Aufgrund der Anpassungen der bayr. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.11.2021 (14. BayIfSMV, BayMBl. 2021 Nr. 715, 716, 733, 772, 776) mussten wir unser Hygieneschutzkonzept erneut anpassen. Es gilt:
- Neben der Einführung der Krankenhausampel mit der Auslastung der Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen
- Es zählt das DIVI-Intensivregister und eine entsprechende Erlassung vom Bayr. Staat am folgenden Tag
- Seit 10.11. beträgt die Anzahl 653, was der roten Ampel entspricht. Das bedeutet im Detail:
- Teilnahme an Sport ausschließlich mit “2G” (geimpft und genesen)
- Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler, sowie für alle im Alter darunter
- Für Zuschauer gilt “2G” ab 12Jahren ohne Ausnahmen
Details zur Umsetzung entnehmt ihr bitte der aktuellen Version (Revision 12).