Anpassung des Hygieneschutzkonzeptes der HSG94 Rev. 12

Aufgrund der Anpassungen der bayr. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.11.2021 (14. BayIfSMV, BayMBl. 2021 Nr. 715, 716, 733, 772, 776) mussten wir unser Hygieneschutzkonzept erneut anpassen. Es gilt:

  • Neben der Einführung der Krankenhausampel mit der Auslastung der Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen
  • Es zählt das DIVI-Intensivregister und eine entsprechende Erlassung vom Bayr. Staat am folgenden Tag
  • Seit 10.11. beträgt die Anzahl 653, was der roten Ampel entspricht. Das bedeutet im Detail:
    • Teilnahme an Sport ausschließlich mit “2G” (geimpft und genesen)
    • Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler, sowie für alle im Alter darunter
    • Für Zuschauer gilt “2G” ab 12Jahren ohne Ausnahmen

Details zur Umsetzung entnehmt ihr bitte der aktuellen Version (Revision 12).