In Abstimmung mit den Gemeinden Kahl und Kleinostheim und aufgrund der aktuallisierten Handlungsempfehlung der BLSV vom 9.12.21 gilt für den Zugang zu den Sportstätten durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (wie z.B. Trainer, Zeitnehmer, Schiedsrichter und Bedienstete im Auftrag des Vereins) 2G. Ein zusätzlicher Test für diesen Personenkreis ist demnach nicht weiter erforderlich.
Der Zugang für Zuschauer und Sportler unterliegt weiterhin der 2G+ Regel mit den bekannten Ausnahmen.
Details zur Umsetzung entnehmt ihr bitte der aktuellen Version (Revision 14).