
Anpassung des Hygieneschutzkonzeptes der HSG94 Rev. 9
Aufgrund der Anpassungen der bayr. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021 (14. BayIfSMV, BayMBl. 2021 Nr. 615) mussten wir unser Hygieneschutzkonzept erneut anpassen. Bei einer Inzidenz von >=35 (derzeit der Fall) gilt weiterhin: 3G für alle